Wie uns über gewöhnlich gut unterrichtete Kreise zugetragen wird, werden nun auch beim Jüngstern Gericht regelmässig soziale Netzwerke wie Facebook, Whatsapp, Snapchat & Co. ausgewertet.
Der erste Kontakt mit dem Internet war für die himmlischen Instanzen das Auftreten der sog. iPhone-Angels, benannt nach dem Gerät, mit dem sie am Strassenverkehr teilnahmen, als sie, während der Beschäftigung mit der virtuellen Welt des Internets, eine unvorteilhafte Wechselwirkung mit der realen Welt erlitten. Die iPhone-Angels hatten dem Vernehmen nach zunächst gewisse Probleme sich an den celestrischen Alltag zu gewöhnen („alles so likeweilig hier, was soll ich mal liken ?“).
Später sah sich das Jüngste Gericht zunehmend mit Fällen konfrontiert, bei denen das üblichen Verhandlungsverfahren nicht adäquat erschien. Traditionell werden beim Jüngsten Gericht Taten verhandelt, das Urteil ensteht aus einer Abwägung zwischen guten Taten und schlechten Taten. Es gab aber zunehmend Fälle, bei denen der Zettel mit den Taten leer war: weder gute noch schlechte Taten, Leben die aus nichts bestanden als Essen und Schlafen, Wischen und Liken.
Um diesen Fällen gerecht zu werden entschloss man sich, auch die Sphären, denen die Klienten während ihres irdischen Daseins ihre Zeit und Phantasie gewidmet hatten, in die Betrachtung einzubeziehen. Seither werden die sozialen Netzwerke standardmässig in die Beweisaufnahme einbezogen. Die iPhone-Angels wurden mit der Beweisaufnahme beauftragt, die sie mit Eifer ausführen.
Für das Strafmaß gilt, so wie uns zugetragen wird, folgendes: Cybermobbing und das Erstellen oder Verbreiten von Fake-News wird individuell verhandelt, für Selfies gilt pauschal 10 Jahre Fegefeuer je 100 Stück.